Haben Sie sich schon einmal überlegt, was mit Ihrem Haustier passiert, wenn sie temporär oder sogar länger ausfallen? Der Zürcher Tierschutz ist immer wieder mit Situationen konfrontiert, in welchen zu wenig über das Tier und das gewünschte Verbleiben bekannt ist.
Mögliche Szenarien:
Fall 1: Eine Katze wird nach einem Todesfall ins Tierheim übergeben. Leider ist nichts über den Gesundheitszustand des Tieres bekannt und die Katze muss zuerst gründlich untersucht werden, bevor ihr ev. lebenswichtige Medikamente verabreicht werden können.
Fall 2: Nach einem Todesfall ist lange nicht klar, ob die Erben das Erbe annehmen sollen, da ev. Schulden vorhanden sind. Der Hund des Verstorbenen fällt in die Erbmasse und wird gleich behandelt wie die übrigen Güter. Er kann auch erst offiziell abgetreten werden, wenn das Erbe angenommen wurde. Das Tierheim, welches ihn vorübergehend aufnimmt, gilt solange nur als Pflegestelle und darf den Hund nicht weitervermitteln.
Fall 3: Ein Halter ist erkrankt und muss ins Spital. Er übergibt den Hund kurzfristig an den Nachbarn, welcher den Hund zwar kennt, aber auf die Situation nicht richtig vorbereitet wurde. Der Hund ist Diabetiker und braucht 2x täglich eine Spritze, was den Nachbarn überfordert. Leider verstirbt der Halter im Spital und der Nachbar will den Hund nicht behalten. Er übergibt ihn an den Tierschutz. Da keine Erben bekannt sind, muss zuerst ein Aufruf für die Suche nach potentiellen Erben gestartet werden. Bis die Sachlage geklärt ist, darf der Hund nicht weitervermittelt werden.
Um solche Situationen zu vermeiden, lohnt es sich, frühzeitig - am besten heute noch - die Vorsorge seiner Haustiere zu regeln. Dazu gehören:
Überlegen/entscheiden, wer das Tier dauerhaft oder vorübergehend übernehmen kann. Das Gespräch mit dieser Person oder Organisation suchen, damit das Einverständnis da ist. Wenn es sich um eine Organisation handelt, diese besuchen, damit man sicher sein kann, dass sich das Tier dort wohlfühlen wird.
Informationen zum Tier festhalten und an die Person/Organisation übergeben. Dazu gehören Gesundheitszustand, behandelnde Tierarzt-/Tierheilpraxis, Charakter und Sozialverträglichkeit des Tieres, Futtervorlieben, Allergien etc.
Szenarien durchspielen: Wer verständigt die Privatperson/Organisation, wenn mir etwas passiert? Wer hat Zugang/einen Schlüssel zur Wohnung? Wo bewahre ich wichtige Dokumente wie den Heimtierausweis und das Impfbüchlein auf? Welche (vertrauten) Gegenstände möchte ich dem Tier mitgeben (z.B. Bettchen, Leine, Maulkorb)?
Alles schriftlich festhalten, damit es bindend ist. Der Vorsorgeauftrag regelt die Obhut und Pflege des Tieres im Falle von vorübergehender oder dauerhafter Unfähigkeit seinen Willen mitzuteilen. Das Testament regelt die Obhut und Pflege bei Todesfall. Dabei ist es wichtig, dass man die Formvorschriften einhält! Ein Testament muss von Hand geschrieben, mit Datum versehen und unterzeichnet werden.
Der Zürcher Tierschutz bietet beim Erstellen der Dokumente Hilfe an: Haustier-Vorsorge - Zürcher Tierschutz (zuerchertierschutz.ch)
Neben den Dokumenten können über den Link auch Notfallkarten bestellt werden, welche man im Portemonnaie aufbewahren kann und darauf hinweisen, dass zu Hause ein Tier wartet. Oder Notfallsticker, welche man an die Haustüre oder den Briefkasten kleben kann, damit z.B. die Feuerwehr weiss, dass hier noch Tiere zu retten sind.
Wenn Sie Hilfe benötigen, unterstütze ich Sie sehr gerne in dem Prozess.
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